Hinweise über mögliche Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen

Hinweise können zu Verdachtsfällen von Korruption (beispielsweise Amtsmissbrauch) und Wirtschaftsdelikten (beispielsweise Untreue) sowie schwerwiegenden Compliance-Verstößen (beispielsweise gegen das dienstrechtliche Geschenkannahme-Verbot) abgegeben werden. Die Nutzung des Systems ist freiwillig.

Die Entgegennahme und Bearbeitung der eingehenden Hinweise erfolgt ausschließlich durch erfahrene, eigens geschulte Mitarbeiter:innen.

Sie können den Hinweis Anonym oder mit Kontaktinformationen (für Rückfragen) abschicken.

Abgabetyp

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