Hinweise über mögliche Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen
Hinweise können zu Verdachtsfällen von Korruption
(beispielsweise
Amtsmissbrauch) und Wirtschaftsdelikten
(beispielsweise Untreue)
sowie schwerwiegenden
Compliance-Verstößen (beispielsweise gegen das
dienstrechtliche Geschenkannahme-Verbot) abgegeben
werden. Die
Nutzung des Systems ist freiwillig.
Die Entgegennahme und Bearbeitung der eingehenden
Hinweise erfolgt
ausschließlich durch erfahrene, eigens
geschulte Mitarbeiter:innen.
Sie können den Hinweis Anonym oder mit
Kontaktinformationen (für
Rückfragen) abschicken.